Harold, der jüngste Sohn einer ländlichen Sheriffdynastie, kann sich gar nicht mit seinem starken Vater und den Brüdern messen und muß als eine Art Aschenbrödel der Familie den Haushalt besorgen. Unberufenerweise genehmigt er den Auftritt einer Schaustellertruppe im Ort, was ihm nicht nur den Ärger des Vaters, sondern auch eine Reihe anderer Widrigkeiten und Abenteuer einträgt. Einziger Lichtblick für Harold ist die schöne Schaustellertochter, deren Liebreiz ihn sofort gefangen nimmt.

Der einfache Fischer Pete und der angehende Anwalt Philip sind Freunde seit Kindertagen. Beide verlieben sich in Kate, und Pete macht ihr einen Antrag. Als Kates Vater die Hochzeit ablehnt, will Pete in der Ferne zu Geld zu kommen. Bald darauf gilt er als tot. Kate und Philip gestehen sich ihre Liebe. Als Pete jedoch wohlbehalten zurückkehrt, sieht sich Kate gezwungen, ihn zu heiraten.

Die Geschichte der Kelly-Bande ist ein australischer Western aus dem Jahr 1906, der von der Figur des legendären australischen Gesetzlosen Ned Kelly handelt. Er gilt mit seiner ursprünglichen Spielzeit von ca. 70 Minuten als der weltweit erste Langfilm. Heute existieren nur noch Fragmente des Films.

Der Bauer Matthias legt vor Gericht einen Meineid ab, indem er eidesstattlich versichert, dass sein Stiefbruder nach dessen plötzlichem Tot kein Testament hinterlassen habe, nachdem der ihm in einem Brief mitgeteilt hatte, dass seine Lebensgefährtin und deren Kinder seine Alleinerben sein sollen. Durch diese Lüge fällt die Erbschaft an dem Bauernhof an Matthias und er kann dadurch den Bauernhof für sich und seine Kinder bewahren. Der Erbschleicher stirbt bei einem schweren Gewitter.

Im Zentrum des Geschehens stehen zwei Bauernhöfe, der Kreuzweghof und der Adamhof, und ihre miteinander verschlungenen Familienbande. Eines Tages stirbt der alte Kreuzweghofbauer, woraufhin der Stiefbruder des Toten, Mathias Ferner, Ansprüche anmeldet. Der Alte hatte mit seiner Magd zwei gemeinsame Kinder, die Vroni und den Jakob. Rasch kommt es zu Erbschaftsstreitigkeiten. Der Stiefbruder soll vor Gericht einen Eid ablegen, dass der letzte Wille des alten Bauer nicht gewesen sei, dass Vroni und Jakob begünstigt werden sollten. Ferner beeidet dies und legt damit einen Meineid ab.